Rehabilitationssport für Orthopädie

Rehabilitationssport stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und die individuelle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Mit dem Ziel, zunächst unter Anleitung, später eigenständig Sportübungen auszuführen.

Reha-Sport ist gesetzlich verankert (§64 SGBIX) und wird vom Arztverordnet und von den Kostenträgern finanziert. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme durch den Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden!

Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten (UE) á 45 Minuten für einen Zeitrahmen von 18 Monaten. Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen UE beträgt in der Regel 1-2 Mal.

AIIe Kurse können auch ohne Verordnung mit Zehnerkarte besucht werden

Weitere Informationen: Stefanie Wüsthoff – 0176-72423503 – mailto:[email protected]