Rehabilitationssport für Orthopädie

Rehabilitationssport stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und die individuelle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Mit dem Ziel, zunächst unter Anleitung, später eigenständig Sportübungen auszuführen.

Reha-Sport ist gesetzlich verankert (§64 SGB IX) und wird vom Arzt verordnet und von den Kostenträgern finanziert. Bei den Krankenkassen muss vor Beginn des Reha-Sports die Kostenübernahme beantragt werden.

Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten (UE) á 45 Minuten für einen Zeitrahmen von 18 Monaten. Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen UE beträgt in der Regel 1-2 Mal.

AIIe Kurse können auch ohne Verordnung mit Zehnerkarte besucht werden

Weitere Informationen: Stefanie Wüsthoff – 0176-72423503 – mailto:[email protected]